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Kapitel 2

Unter Verbot – Tätigkeit im Untergrund

Gleich nach Erlass des Betätigungsverbotes für Zeugen Jehovas in Hessen am 19. April 1933 durchsuchten Polizei und SA das Gemeindezentrum in der Vilbeler Straße 4. Ein wertvoller Lichtbildprojektor zur Vorführung des Schöpfungsdramas wurde zerstört, außerdem wurden etwa 100 Bücher beschlagnahmt. Vorsorglich hatte die Frankfurter Gemeinde den Verteiler für die fast 2 500 Abonnenten des Goldenen Zeitalters mit Nummern getarnt.

Lichtbildprojektor. Mit solchen Projektoren wurden die Bilder des „Photodramas der Schöpfung“ vorgeführt

Foto: privat

Da die Tochter Charlotte des NSDAP-Mitglieds Hermann F. gegen seinen Willen Zeugin Jehovas geworden war, fühlte er sich veranlasst, am 3. April 1933 an Oberbürgermeister Krebs zu schreiben: „Ich will Sie nur bitten, beim derzeitigen Reinemachen in Deutschland auch diesen Verband [Jehovas Zeugen] nicht zu vergessen und ihm größte Aufmerksamkeit zu schenken. […] Es wäre mir unbegreiflich, wenn es heute unterlassen bliebe, diesem Unwesen weiteren Bestand zu bewilligen.“ Er ging so weit, vorzuschlagen, „in meiner Wohnung Haussuchung abzuhalten und das im Besitz meiner Tochter bzw. ihres Bräutigams befindliche Material zu beschlagnahmen." 

Am 8. April antwortete der Oberbürgermeister: "Was in meinen Kräften steht, um den zerstörenden Einflüssen der Gesellschaft [Jehovas Zeugen] zu begegnen, will ich gerne tun. Ich habe eine Untersuchung eingeleitet, ob Versammlungen dieser Gesellschaft etwa auch in Gebäuden der Stadtgemeinde abgehalten werden, und angeordnet, dass künftig städtische Räume für diesen Zweck grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung stehen. [...] Im Übrigen stelle ich Ihnen anheim, gegebenenfalls auch bei anderen Behörden (Herrn Polizei-Präsidenten usw.) geeignete Schritte zu unternehmen."

Charlotte Kohlhaas

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

Zu ihrer Hochzeit am 24. Mai 1933 erhielt die Tochter Charlotte Kohlhaas einen Durchschlag des Briefes, den der Vater an den Polizeipräsidenten geschrieben hatte. Daran war ein Zettel mit folgendem Wortlaut: „Dies zu Eurem Hochzeitstag. Ich werde nicht eher ruhen, als bis diese fanatische Sekte mit Stumpf und Stiel ausgerottet ist.“ Hausdurchsuchungen bei Tag und bei Nacht waren die Folge, da man nach der verbotenen Wachtturm-Literatur und versteckten Mitgläubigen suchte. Das junge Paar wurde schließlich am 13. September 1937 verhaftet und ins Gefängnis eingeliefert. Charlotte wurde im Dezember 1937 vom Sondergericht verurteilt und kam am 12. April 1938 in das berüchtigte KZ Lichtenburg.

Am 7. Oktober 1934 beteiligte sich die Frankfurter Gemeinde der Zeugen Jehovas an der weltweiten Protestaktion gegen das Verbot ihrer Religionsgemeinschaft. Briefe und Telegramme aus dem In- und Ausland mit der Forderung nach sofortiger Einstellung der Verfolgung wurden an Hitler gesandt. Adolf Krämer aus Griesheim berichtete darüber: „Einmütig versammelten wir uns 1934 in Ffm.-Nied in meiner Wohnung mit allen Brüdern, um gegen die Behinderung unserer Gottesdienstfreiheit zu protestieren. Telegramme wurden nach Berlin gesandt. Die Folge war, wir hatten dem Feind die Stirn geboten und von da an wurden wir immer mehr bespitzelt [...] Abwechselnd kamen wir in kleinen Gruppen zusammen, einmal hier und das andere Mal dort, [in einer] Wohnung oder [einem] Gartenhäuschen."

Der Leiter der Frankfurter Gemeinde, Valentin Steinbach aus der Schwarzburgstraße, wurde von der Polizei besonders überwacht, um möglichst viele Gläubige ausfindig zu machen.

Adolf Krämer

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa
Die Einführung der Wehrpflicht 1935 stellte besonders für die männlichen Zeugen Jehovas eine neue Herausforderung dar. Aber auch die Zeuginnen waren von der immer stärker werdenden Verfolgung betroffen. Da sie sich weigerten, den Hitlergruß zu leisten, und sich nicht am Singen von NS-Liedern, wie z.B. dem Horst-Wessel-Lied, beteiligten, gerieten auch sie zunehmend unter Druck. Berufstätige verloren deswegen oft ihren Arbeitsplatz.

Elisabeth Tönsmann

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

Berta Pater

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

Berta Pater, eine gelernte Hebamme aus dem Oederweg, wurde im Oktober 1936 verhaftet, weil sie mit weiteren Frankfurter Zeugen Jehovas, Martha Grässler, Elisabeth Tönsmann, Anna Oechler und Arthur Tschochner, im September 1936 einen internationalen Kongress der Zeugen Jehovas in Luzern (Schweiz) besucht hatte.
Wegen dieses Besuchs wurde Berta Pater vor das Sondergericht in Frankfurt gestellt und war danach fast 9 Jahre in den KZs Moringen, Lichtenburg, Ravensbrück, Auschwitz und Bergen-Belsen.

Auf dem Kongress in Luzern war eine Protestresolution – die „Luzerner Resolution“ – gegen die nationalsozialistische Verfolgung der Zeugen Jehovas verfasst worden, in der es heißt: „So erklären wir, dass wir Gott mehr gehorchen wollen als den Menschen. Wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass Jehovas Zeugen in Deutschland, Österreich und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft, und auf teuflische Weise misshandelt und manche von ihnen getötet werden. […] Die Hitlerregierung hat wahren Christen jede Art grausamer Bestrafung auferlegt und fährt fort, dies zu tun.“

Die „Luzerner Resolution“ sollte als Flugblatt am 12. Dezember 1936 reichsweit und schlagartig verteilt werden. Da die Gestapo überall in Deutschland die Zeugen Jehovas jagte, plante man die Verbreitung, an der sich viele Frankfurter Zeugen Jehovas beteiligten, sehr umsichtig. Adolf Krämer berichtete: „[Die] Resolution, unsere Religionsfreiheit betreffend, sollte in einem Brief, pünktlich 17.00 Uhr, durch eine Briefkastenaktion durchgeführt werden. Meier [gemeint ist Friedrich Meyer] frug mich und meine Frau, ob wir bereit wären, an dieser Aktion teilzunehmen. Obwohl wir uns des Ernstes der Lage bewusst waren, wollten wir ganzherzig diese Tätigkeit unterstützen. […] Die erhaltenen Resolutions-Briefe wurden aufgeteilt und Punkt 17.00 Uhr ging‘s los. […] Kaum hatte sie [Adele Krämer] in Höchst im Treppenhausbriefkasten die letzte Resolution eingeworfen, erschien ein SA Mann, dem die Sache verdächtig vorkam. Aber wie durch ein Wunder wurde er abgelenkt. […] Ohne gesehen zu werden, ohne aufzufallen, kam auch ich nach Erledigung dieses göttlichen Auftrages wieder nach Hause. Am anderen Morgen war die SA in meiner Wohnung u. stellte Nachforschungen an, ohne mich zu verhaften. Was meine Griesheimer Brüder anbetrifft, wurden sie noch am selben Abend verhaftet und Schw. Lieschen Meier [gemeint ist Elisabeth Mayer] kam erst 1945 wieder nach Hause. Bruder Mayer (aus Griesheim) [gemeint ist Balthasar Mayer] kam mit mir nach Buchenwald, eine kurze Zeit entlassen, dann nach Dachau gebracht, dort kam er um. Trotz allen Schikanen bei der Befragung, wer mitverteilt habe, konnten beide eisern schweigen.“

Karl Finkernagel beteiligte sich ebenfalls an der Verteilung. Er wurde noch am 12. Dezember 1936 deshalb in seiner Wohnung Moltke-Allee 58 (heute Hamburger Allee 58), verhaftet, vom Sondergericht Frankfurt verurteilt und kam danach sofort ins KZ Buchenwald. Dort starb er am 24. August 1937 an Misshandlungen und den Folgen der schweren Sklavenarbeit.

Im Februar 1937 wurde in Frankfurt die Verteilung der „Luzerner Resolution“ wiederholt. Darüber berichtet Ludwig Eichhorn: „1937 im Februar verteilten wir die Luzerner Resolution. Mein Mitarbeiter war ein 12-jähriges Mädchen, das mit behandschuhten Händen ein Teil der Resolutionen brieflich fertig machte. Den Kasteneinwurf bei der Post und in den Häusern besorgte ich.“

Die zweite Aktion hatte weitreichende Folgen, denn Ludwig Eichhorn berichtet: „Die Resolutionsverbreitung führte dann zu den Märzverhaftungen 1937. Ich wurde am 22.3. eingesperrt.“ Die Gestapo war auf die Aktivitäten der Frankfurter Zeugen Jehovas im Untergrund aufmerksam geworden. Als Folge wurden allein im März 1937 rund 40 Zeugen Jehovas verhaftet und vor das Sondergericht in Frankfurt gestellt. 

Valentin Marx

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

Valentin Marx erhielt am 7. Juni 1937 vom Sondergericht Frankfurt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, weil er die „Resolution“ im Dezember 1936 und Februar 1937 „in der Nähe des Frankfurter Opernhauses in Briefkästen“ verteilt hatte. Nach der Strafverbüßung kam er ins KZ Buchenwald.

Die Schneiderin Anna Muth verteilte das Flugblatt im Gallusviertel in der Frankenallee. Das Sondergericht verurteilte sie dafür später zu 6 Monaten Gefängnis. Anschließend kam sie in die Frauen-KZs Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück.

Trotz des Verbots und der Bespitzelungen ließen sich am 28. Februar 1937 in einer Dienstwohnung der Frankfurter Uniklinik in der Paul-Ehrlich-Straße 40 die Bewohnerin Katharina Schmid sowie Emma Peschel, Anna und Ernst Muth und Margarethe Sturm als neue Zeugen Jehovas heimlich taufen. Als Täufer fungierten Ludwig Eichhorn und Balthasar Mayer. Alle fünf neuen Zeugen Jehovas gehörten zu den im März 1937 Verhafteten und wurden vom Sondergericht verurteilt. Ernst Muth und Katharina Schmid haben die Verfolgung nicht überlebt.

Auch aus anderen Städten und Gemeinden in Hessen kamen Zeugen Jehovas vor das Sondergericht in Frankfurt. Insgesamt wurde gegen 282 Personen verhandelt, die einer verbotenen Religionsgemeinschaft angehörten, 188 davon waren Zeugen Jehovas. Der Historiker Gerd Weckbecker kommt zu dem Schluss: „Auf den ersten Blick fällt auf, dass das Frankfurter Sondergericht Zeugen Jehovas im Vergleich zu den Mitgliedern der anderen Religionsgemeinschaften deutlich häufiger zu Gefängnisstrafen verurteilte“ (Zwischen Freispruch und Todesstrafe, S. 164). Die Verfahren wurden in Gruppenprozessen durchgeführt – in einem Prozess waren 38 Personen gleichzeitig angeklagt. Über diese Prozesse in Frankfurt berichteten Zeitungen in Deutschland, der Schweiz und in anderen Ländern.

Mit dem im Mai 1938 erschienenen Buch Kreuzzug gegen das Christentum, herausgegeben von Franz Zürcher, haben Jehovas Zeugen ausführlich auf die brutale Verfolgung und die Errichtung von Konzentrationslagern hingewiesen. Das in der Schweiz gedruckte Buch enthält seitenweise Berichte über Verfolgungen und Misshandlungen, dazu Lagepläne von den Konzentrationslagern Esterwegen und Sachsenhausen bei Berlin. 


Auch aus Frankfurt gelangte ein Bericht in die Schweiz. Er betraf den kaufmännischen Angestellten Richard Allerdist: „Ehefrauen von Zeugen Jehovas in Frankfurt a/M. erklären, dass auch in dieser Stadt furchtbare Verfolgungen gegenüber den Zeugen Jehovas eingesetzt haben. Als einige von ihnen ihre Männer nach drei bis vier Wochen Haft im Gefängnis besuchten, waren sie ganz entsetzt über das entstellte, kaum wiederzuerkennende Aussehen ihrer Männer, woraus hervorgehe, dass diese auf das Schrecklichste misshandelt und geschlagen worden seien. Ein Zeuge Jehovas mit Namen Allerdist aus Frankfurt, ein sehr intelligenter, junger Mann, wurde im Gefängnis derart behandelt, dass an seinem Aufkommen [d.h. Überleben] gezweifelt werden muss. - im Juni 1937. D.H." Richard Allerdist war vom 18. März bis 5. Mai 1937 im Strafgefängnis in Frankfurt-Preungesheim.

Außerdem enthielt fast jede Ausgabe der von Jehovas Zeugen herausgegebenen Zeitschrift Das Goldene Zeitalter (1936–1937), später als Trost (1938–1945) und heute als Erwachet! bekannt, Berichte und Dokumentationen über ihre Untergrundtätigkeit und Verfolgung, auch auf die Verfolgung der Juden wurde aufmerksam gemacht. 

Luzerner Tagblatt vom 12. Mai 1937

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

Adolf Krämer erinnerte sich: "So zog sich meine Verhaftung noch bis 16. März 1937 hinaus. Als ich an jenem Tage um 17.00 Uhr von der Arbeit nach Hause kam, war die Gestapo da, hatte schon Haussuchung gemacht, sämtl. bibl. Literatur mit Bibeln zusammengesucht, die ich dann mit ins Gefängnis nehmen musste. Nun begann eine lange Zeit schmerzlicher Erfahrungen. […] Abschied von Frau u. Kinder am 16. März 1937 - Wiedersehen am Ende Mai 1945." In den Gefängnissen Klapperfeld, Hammelsgasse und Höchst wartete er auf seinen Prozess. Nach einer viermonatigen Haftstrafe kam er im Juli 1937 ins KZ Buchenwald.

Wenn die Verurteilten der Sondergerichte ihre Gefängnisstrafen verbüßt hatten, wurden sie nicht auf freien Fuß gesetzt, sondern ohne weiteren Prozess der Gestapo übergeben. Diese Praxis wurde vielfach bei Zeugen Jehovas gemäß einem Erlass des Reichsjustizministeriums vom Juli 1937 angewandt. 

Für viele Frankfurter Zeugen Jehovas bedeutete das, dass sie, wenn die verhängte Gefängnisstrafe bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt war, noch im Gerichtssaal der Gestapo übergeben und in ein Konzentrationslager transportiert wurden (sogenannte Schutzhaft). 

Weibliche Häftlinge kamen gewöhnlich in die Konzentrationslager für Frauen: Moringen, später Lichtenburg und Ravensbrück. Die Männer aus Frankfurt brachte man zu einem großen Teil in das KZ Buchenwald. Einige wie Martin Bertram, Ludwig Eichhorn, Friedrich Fuhrmann, Willy Hild und Adolf Krämer blieben bis zu ihrer Befreiung 1945 dort. Andere kamen in die Moorlager bei Papenburg oder in die KZs Dachau oder Mauthausen. Dort erlebten sie alle unmenschliche Misshandlungen und Demütigungen. Nach langer Haft – nicht selten mehr als 90 Monate – kamen viele mit schweren gesundheitlichen Schäden nach Hause. Einige mussten sogar mehr als 8 Jahre oder über 100 Monate Haft erdulden. Ausgeschlagene Zähne, chronische Kopfschmerzen, Wirbelsäulenschäden, Schäden an inneren Organen und seelische Beeinträchtigungen waren nicht selten die Folge, hervorgerufen durch Schwerstarbeit, Hunger, Erfrierungen und Misshandlungen. 

Bedingt durch die frühen Verhaftungen haben viele gefangene Zeugen Jehovas beim Aufbau neuer Konzentrationslager und bei der Errichtung von Baracken mitwirken müssen, so in den KZs Sachsenhausen, Neuengamme, Ravensbrück, Niederhagen-Wewelsburg und Buchenwald. Adolf Krämers Bericht schildert die Bedingungen. Er kam am 5. August 1937 auf dem Ettersberg, 9 km von Weimar, an. Dort war das KZ Buchenwald gerade in der Entstehung. Er erzählte, was viele Zeugen Jehovas dort erlebten: „In einem wahnsinnigen Tempo unter der Leitung des SS-Untersturmführers [...] erfolgte der Aufbau des Schutzhaftlagers Buchenwald [...] Meine anfängliche Arbeit bestand in Bäume fällen, Steine tragen, Wurzelstöcke roden, Strassen bauen. Diese Arbeit verrichtete ich ein viertel Jahr. […] Die Arbeit selbst, sowie alle andere Tätigkeit, geschah in einer nervenzerstörenden Hast und persönlicher Aufopferung angesichts der dauernden Todesgefahr der wachtuenden SS-Beamten, welche nämlich Staatsfeinde, Volksschädlinge schlimmster Sorte dem glücklichen deutschen Volk vom Leibe zu halten hatten. Aus dieser Einstellung heraus vollzog sich die Behandlung während der Arbeit. Nach den ersten 3 Monaten schwerster Sklavenarbeit, unter abnormaler Verpflegung, waren die Neubauten soweit gediehen, dass ich in meinem Beruf als Maler und Lackierer eingesetzt werden konnte. In einem unvorstellbaren Tempo wurden die Bauten Tag und Nacht fertiggestellt. Dieses wahnsinnige Arbeitstempo, sowie die lange Arbeitszeit hielt bis ungefähr 1940 an, wo es von da ab etwas nachließ. Auch sonntags sowie an sämtlichen Feiertagen wurden von Tagesanbruch bis Einbruch der Nacht geschuftet, 12 Stunden täglich und mehr."

Verfolgtenausweis von Adolf Krämer

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

Siebzehn Zeugen Jehovas, die zur Frankfurter Gemeinde (einschließlich Dreieichenhain) gehörten, haben während der NS-Zeit unter Verfolgung ihr Leben verloren.